Neue Energieeinsparverordnung seit 01.Oktober in Kraft

Am 01.10.2009 ist eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten, die als wesentlichen Punkt eine Verschärfung der Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf um ca. 30% gegenüber dem bisherigen Niveau beinhaltet. Dem baulichen Wärmeschutz kommt damit eine immer größere Bedeutung zu.

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Daneben wurden die Anforderungen an die Dämmung bestehender Gebäude erhöht - so besteht beispielsweise in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Nachrüstung einer Wärmedämmung oder zur Sanierung von bestehenden Heizkesseln. Außerdem ist es nun möglich, den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden nach dem Verfahren der DIN 18599 zu ermitteln, was eine Vereinheitlichung des Nachweises von Wohn- und Nichtwohngebäuden ermöglicht.

Der vollständige Text der "Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung" vom 29.09.2009, die im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurde, ist hier nachzulesen.