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EnEV 2009 kommt im Herbst |
| Am 18.03.2009 wurde vom Bundeskabinett die Novellierung der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV 2009) beschlossen. Sie tritt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft. Durch das Gesetz soll erreicht werden, dass die Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten noch einmal deutlich verbessert wird. |  |
| Hierfür wird bei Neubauten der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Vergleich zur EnEV 2007 um 30% gesenkt. Der Transmissions-Wärmeverlust über die Gebäudehülle muss mindestens um 15% niedriger sein, als dies die Anforderungen der EnEV 2007 vorschreiben. Bei Altbauten werden die zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten von zu sanierenden Bauteilen um durchschnittlich 30% gesenkt. Alternativ ist ein Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissions-Wärmeverlusts ähnlich wie für Neubauten möglich.
Außerdem werden die Nachrüstpflichten für die Dämmung oberster Geschossdecken verschärft. Daneben sieht das Gesetz vor, dass Nachtspeicherheizungen mit wenigen Ausnahmen außer Betrieb genommen werden müssen. Derzeit gelten für geplante Neubauten noch die Anforderungen der EnEV 2007, wenn der Bauantrag vor Einführung der novellierten EnEV gestellt wird oder wurde. Wir können Sie natürlich auch beraten, wenn Sie heute schon die Anforderungen der neuen EnEV 2009 einhalten wollen. | |